Kommandanturbefehl nr. 3. 1. In Ergänzung und teilweise Abänderung des Kommandaturbefehls vom 15. Mai 1940 wird folgendes angeordnet: Alle Truppen und Wehrmachtsdienststellen haben benötigtes Quartier bei folgenden Stellen anzufordern: (..) 2. Einkäufe de